Häufige Fragen zum Zahn-Sofortschutz
1. Kann ich die Versicherung auch noch abschließen, wenn ich schon auf dem Behandlungsstuhl sitze?
Ja, absolut! Sogar dann, wenn die Behandlung bereits läuft oder der Heil- und Kostenplan schon vorliegt. Und das bis zu 6 Monate rückwirkend
2. Was passiert, wenn ich sehr schlechte Zähne oder viele Lücken habe?
Das spielt keine Rolle. Es gibt beim ERGO Sofortschutz keine Gesundheitsfragen und keine Prüfung des Zahnzustands vor Abschluss. Jeder wird zu 100 % garantiert aufgenommen – ohne Wenn und Aber.
3. Muss ich das Geld für den ERGO-Anteil selbst auslegen?
Nein, in der Regel nicht. Sobald Sie die Rechnung vom Zahnarzt erhalten, reichen Sie diese zusammen mit dem Heil- und Kostenplan bei uns ein. ERGO zahlt den verdoppelten Zuschuss direkt an Sie aus, sodass Sie den Betrag passend an den Zahnarzt überweisen können.